Zu Ihrem Aufgabenbereich gehört insbesondere die pflegerische Versorgung von blinden, seh- und körperbehinderten und schwerstbehinderten Schüler*innen mit neurologischen, internistischen, orthopädischen Behinderungen sowie Störungen aus dem ADS-Bereich und SI-Bereich. Hierzu zählen neben Tätigkeiten der Grundpflege auch solche der Behandlungspflege.
Zudem erfordert die Tätigkeit eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Eltern, behandelnden Ärzt*innen, Krankenhäusern und ggf. dem schulärztlichen Dienst. Die Aufgabenwahrnehmung ist durch interdisziplinäres Arbeiten im Team geprägt.
Hinweis: Der Urlaub kann nur während der Schulferien genommen werden. Die darüberhinausgehende freie Zeit in den Schulferien wird durch Mehrarbeit in den Schulwochen ausgeglichen.