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Das Studierendenwerk Wuppertal A.ö.R. sucht
Mitarbeiter*in Marketing und Kommunikation (m/w/d)Vergütung EG 8Umfang Teilzeit - 20 - 25 h/WoBefristung unbefristetBeginn 01.11.2026Das wartet auf SieRedaktionelle Betreuung und Pflege unserer Website sowie Erstellung und Veröffentlichung von NewsbeiträgenErstellung und Veröffentlichung redaktioneller Inhalte für unser Social-Media-Kanäle und weitere KommunikationsmedienGestaltung von Flyern, Postern, Handouts, Aushängen und weiteren Print- und Digitalmedien im Corporate DesignMitwirkung bei der Planung und Umsetzung von RedaktionsplänenMitarbeit an Kommunikationsmaßnahmen, Kampagnen und AktionenUnterstützung bei der Organisation sowie der kommunikativen Begleitung von Veranstaltungen und AusstellungenDas bringen Sie mitAbgeschlossene Ausbildung im Bereich Marketing, Kommunikation, Mediengestaltung oder eine vergleichbare QualifikationErfahrung in der Erstellung und Veröffentlichung von Content und einfachen Foto- und Videoinhalten Website, Social Media und weitere digitale KommunikationskanäleSicherer Umgang mit Gestaltungs- und Bildbearbeitungsprogrammen (z.B. Canva, Adobe Indesign, Adobe Photoshop, etc.)Erfahrung in der Erstellung einfacher Foto- und VideoinhalteGutes Gespür für Sprache, Gestaltung und digitale KommunikationStrukturierte, selbstständige und sorgfältige ArbeitsweiseKreativität, Eigeninitiative und OrganisationstalentUnsere BenefitsTarifliche Vergütung nach TVöD VKABetriebliche Alters-vorsorge über die VBLpünktliche Gehaltszahlungen mit Jahressonderzahlung und leistungsorientierter Bezahlung30 Tage Urlaub im Jahr sowie arbeitsfreie Tage an Heiligabend und SilvesterArbeitgeberzuschuss zu Jobticket und Sport-AbonnementAbwechslungsreiche und gesunde Verpflegung in unseren Mensen und Cafeteriengute öffentliche Verkehrsanbindung sowie kostenlose ParkplätzeHaben wir Ihr Interesse geweckt?Dann bewerben Sie sich jetzt
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Das Studierendenwerk Wuppertal fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
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